Mit Erwerb der Eintrittskarten akzeptiert der Gast die AGB des Veranstalters!

Jugendschutz & Aufsichtspersonen

  1. Kindern bis einschließlich acht Lebensjahren ist der Zutritt zum Veranstaltungsgelände nicht gestattet. Auch nicht in Begleitung einer Aufsichtsperson oder Erziehungsberechtigten.
  2. Kinder und Jugendliche im Alter von neun bis fünfzehn Jahren dürfen das Gelände ausschließlich in Begleitung von Erziehungsberechtigten betreten. Für diese Kinder und Jugendliche ist der Eintritt dann kostenfrei.
  3. Jugendliche ab 16 Jahren ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten müssen das Gelände bis 24 Uhr verlassen haben. Auf dem gesamten Gelände gilt das Jugendschutzgesetz.
  4. Der Alkoholausschank erfolgt ausnahmslos an Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren. Das gilt auch für Bier!
  5. Falls eine minderjährige oder aufgrund ihres geistigen oder körperlichen Zustandes zu beaufsichtigende Person einem Dritten widerrechtlich einen Schaden zufügt, so haftet die Person, die zur Aufsichtsführung verpflichtet ist. Ausgenommen des Falles, dass der Schaden auch bei gehöriger Beaufsichtigung entstanden wäre.

Haftungsfragen

  1. Der Veranstalter haftet außer bei Verletzungen von Leben oder Gesundheit nur, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Unberührt davon haftet der Veranstalter auch bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
  2. Außerdem besteht Haftung, wenn eine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt wurde. Nähe zu den Lautsprecherboxen ist zu vermeiden und Absperrungen sind einzuhalten. Die Benutzung von Ohrstöpseln wird insbesondere in Bühnennähe empfohlen.
  3. Die Anreise zur Veranstaltung und das Befahren des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Das gilt auch für das Parken auf den vorgeschriebenen Parkflächen. Wildes Parken ist untersagt und wird verfolgt.
  4. Der Veranstalter haftet nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen.
  5. Bei fahrlässig verursachten Sachschäden haftet der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
  6. Die Janikulla/Wiswede GbR stellt den Besuchern des Metal Frenzy Open Air kostenlos Campingflächen („Campground“) zur Verfügung. Der Campground ist nicht Teil der Veranstaltungsfläche und die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung der Janikulla/Wiswede GbR für Sach- und Personenschäden auf dem Campground ist daher nicht gegeben.

Ticketgültigkeit & Ausschluss vom Festival

  1. Zutritt auf das Festivalgelände ist nur mit gültigem Ticket möglich.
  2. Eine Zurücknahme der Tickets erfolgt nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird nur der Preis der Eintrittskarte erstattet und keine Gebühren.
  3. Der Veranstalter behält sich vor, einen Besucher in einem wichtigen Grund z.B. durch Straftaten wie Drogenbesitz, Diebstahl oder Körperverletzung von der Veranstaltung auszuschließen, dies kann auch ohne Verwarnung geschehen. Das Ticket verliert somit die Gültigkeit und Einlass oder Rückerstattung des Preises sind dann nicht mehr möglich.
  4. Eintrittskarten können nach Entwertung nicht mehr übertragen werden. Ein gewerblicher Handel mit Eintrittskarten ist untersagt und obliegt nur dem Veranstalter oder benötigt eine schriftliche Genehmigung.

Ticketerwerb &  Bändchen

  1. Durch den Kauf einer Eintrittskarte schließt der Besucher mit dem Veranstalter einen Veranstaltungsvertrag und erwirbt ein Besuchsrecht der Veranstaltung.
  2. Am Infostand am Festivalgelände wird das E-Ticket oder Hardticket gegen ein Bändchen (sog. Wristband) eingetauscht.
  3. Beim Tausch der genannten Eintrittskarte gegen ein Wristband kann der Veranstalter verlangen, dass sich der Besucher ausweist. Das passiert insbesondere bei E-Tickets oder wenn der Veranstalter dazu Veranlassung sieht. Eine Verpflichtung des Veranstalters zur Überprüfung der Identität besteht nicht. Wenn sich eine andere Person unter Vorlage einer Eintrittskarte Zugang zur Veranstaltung verschafft, wird der Veranstalter gegenüber seinem Vertragspartner von der Leistungspflicht frei. Wer sich bei einer Kontrolle der Identität beim Tausch seiner Eintrittskarte gegen ein Wristband nicht mit einem gültigen Pass, einem Personalausweis oder einem Führerschein ausweisen kann, bekommt kein Wristband und erhält keinen Zugang zum Festivalgelände.
  4. Beim Ticketerwerb erklärt sich der Besucher mit Taschen- sowie Leibesvisitationen im Rahmen der Einlasskontrolle zum Festivalgelände einverstanden. Das gilt auch für die Kontrolle von Autos beim Befahren und Verlassen der Parkflächen.
  5. Jede Person ist bei Anreise auf den Campingplatz dazu verpflichtet einen Müllpfand in Höhe von 5€ zu entrichten. Im Gegenzug gibt es eine Pfandmarke plus Müllsack, welche gegen Vorlage der Pfandmarke und eines nicht leeren Müllsacks an der Müllabgabebstelle(Infostand) in die 5€ zurückgetauscht werden kann. Jeder ist bei der Entrichtung des Pfandes selbst dazu verpflichtet dafür zu sorgen, dass eine Marke zugeteilt wird. Eine spätere Reklamation ist nicht möglich. Bei Verlust der Pfandmarke wird keine Rückerstattung durchgeführt.
  6. Wird das Metal Frenzy Open Air abgesagt, besteht ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises allerdings ohne Versandkosten, Kosten für Zahlungsverkehr und Vorverkaufsgebühren.

Verbote

Überall

  1. Glasbehälter aller Art
  2. Gesetzlich verbotene Gegenstände aller Art. Insbesondere Drogen & Waffen.
  3. Das eigenmächtige Anlegen von Feuerstellen auf Camping- und Parkplätzen ist wegen der daraus resultierenden Brandgefahr untersagt.
  4. Das Verbreiten rechts- oder linksextremistischer Parolen und das Tragen solcher Symbole führen zum Ausschluss von der Veranstaltung.
  5. Tiere
  6. Generatoren, egal welche dB-Zahl
  7. Feuerwerkskörper
  8. Funkgeräte
  9. Das Erklettern, Behängen und sonstiges Belasten der Bäume auf dem Veranstaltungsgelände. Etwaige Schäden an den Bäumen gehen zu Lasten des Verursachers.
  10. Das Verteilen von Flyern ohne Genehmigung

Festivalgelände

  1. Audio- und Videoaufzeichnungsgeräten sowie von Foto- und Filmkameras sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht erlaubt. Mobiltelefone und Pocketkameras sind von dieser Regel ausgeschlossen. Ist der Besucher nicht bereit, die genannten Gegenstände bei der Einlasskontrolle zurückzulassen oder abzugeben, so bleibt dem Veranstalter des Recht vorbehalten, dem Besucher keinen Einlass zu gewähren. Ansprüche gegen den Veranstalter wegen eines möglichen Verlustes des betreffenden Gerätes können nicht erhoben werden.
  2. Bei Einlass findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle durch den Sicherheitsdienst statt. Es ist untersagt, PET-Flaschen, Dosen, Plastikbehälter und/oder sonstige Trinkbehälter, Hartverpackungen, Kühltaschen oder sonstige schwere Behältnisse (bis auf ein Tetrapack bis zu einem Inhalt von maximal 1 Liter pro Person) sowie Fackeln, Vuvuzelas, Megaphone, Plakate oder mehr als 10 Flugblätter pro Person(außer mit schriftlicher Genehmigung), pyrotechnische Gegenstände, Waffen aller Art oder sonstige gefährliche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzubringen. Der Veranstalter ist in solchen Fällen berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern, sofern der Besucher nicht bereit ist, die vorstehend genannten Gegenstände an der Einlasskontrolle abzugeben. Auch hier sind Ansprüche gegen den Veranstalter wegen eines möglichen Verlustes des betreffenden Gegenstände nicht möglich.

Generell gilt

  1. Auf dem gesamten Gelände werden Film- und Fotoaufnahmen gemacht. Mit dem Kauf des Festivaltickets erklärt sich der Besucher einverstanden, dass von ihm gemachte Bild- und Filmaufnahmen weiterverarbeitet und veröffentlicht werden.
  2. Es besteht kein Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Park- und/oder Campingplatzes. Umweltschutz und korrekte Abfallbeseitigung sind zu beachten.
  3. Campingkocher und Grills sind gestattet. Bei entsprechender Witterung sind diese aufgrund von Brandschutz abzustellen. Jeder Besucher verpflichtet sich vor Gebrauch dieser Geräte zu prüfen, ob ein Verbot der Nutzung aufgrund der Witterung vorliegt. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.
  4. Der Veranstalter behält sich vor, jederzeit die Örtlichkeit zu ändern.
  5. Im Falle der Absage einzelner Künstler(gruppen) bemüht sich der Veranstalter um entsprechenden Ersatz. Ansprüche des Besuchers wegen der Absage einzelner Künstler(gruppen) bestehen nicht.
  6. Der Veranstaltungsbereich ist behördlich auf ein gewisses Fassungsvolumen von Menschen begrenzt. Der Veranstalter behält sich vor, bei Erschöpfung dieses Aufnahmevolumens vorübergehend den Zutritt zu verweigern. Auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises besteht auch in diesem Fall kein Anspruch.
  7. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt, sollten Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt(wie z.B. Stromausfall oder Flugausfällen), aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
  8. Das Werfen von Gegenständen auf Personen, Bühne oder technische Vorrichtungen ist untersagt.
  9. Verhalten vor der Bühne, das geeignet ist, andere Personen zu gefährden, ist untersagt.
  10. Der Veranstalter behält sich vor, die Spielzeiten („Running Order“) zu verändern.
  11. Eine Rückgabe von Pfandartikeln wie z.B. Becher oder Pfandmarken ist nur während der Dauer der jeweiligen zugehörigen Veranstaltung(pro Jahr) möglich.
  12. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
  13. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile der AGB in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

Stand der AGB 24.02.2107